Unsere Leistungen für Sie

Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen

  • Qualifizierte Lage- und Höhenpläne zur Bauvorlage
  • Schnurgerüsteinmessungen
  • Einmessbescheinigungen nach Art. 68 Abs. 6 Satz 2 BayBO
  • Sockel- und Abstandsflächenkontrollen
  • First- u. Traufhöhenvermessung

Seit 2005 in Bayern

  • Gebäudevermessung nach VermKatG Art. 8 Abs. 9
    Hierzu kann der Bauherr den Sachverständigen beauftragen. Dieser misst an Stelle des Vermessungsamtes das Gebäude ein und erstellt die zur Übergabe notwendigen Unterlagen. Das Vermessungsamt übernimmt danach den neuen Bestand in die Flurkarte.

Grundstücksteilungen

  • Parzellierung von Baugrundstücken für Bauträger und Gemeinden zum Zwecke einer beschleunigten Grundbucheintragung durch Zerlegung oder Sonderung.

Bau- und Entwurfsvermessung

  • Lage- und Höhenvermessungen
  • Erstellen von Bestandsplänen als Planungsgrundlage für Maßnahmen im Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Hochwasserschutz, Dorferneuerung, Kiesgruben usw.
  • Absteckung der Entwürfe in der Örtlichkeit
  • Detailvermessung für Bauausführung

Leitungskataster

  • Einmessung von Kanalschächten, Wasser- Abwasser-, Gasleitungen, Bohrstellen etc. zur Übernahme in Geoinformationssysteme

Erdmassenberechnung

  • Tachymetrische Gelände- und Querprofilaufnahmen
  • Digitales Geländemodell DGM

Massenberechnungen

  • aus Dreiecksprismen
  • aus Querprofilen zwischen Begrenzungslinien nach REB

Digitale Geländemodelle (DGM)

  • erzeugen digitaler Geländemodelle für Maschinensteuerung